Bundesarbeitsgericht urteilt zu osteuropäischen Betreuungskräften: "Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten"

Bundesarbeitsgericht urteilt zu osteuropäischen Betreuungskräften: "Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten"

 

Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten. "Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Er machte deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse "und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten".

Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind. Auch für deutsche Pflegevermittler und für die meisten Pflegeagenturen aus Osteuropa ist das Urteil eine enorme Herausforderung.

„In erster Linie werden diejenigen Unternehmen betroffen, die osteuropäische Pflegekräfte direkt in Deutschland beschäftigen. – Die Geltendmachung von Forderungen vor deutschen Gerichten ist einfach und die Berufung auf das BAG-Urteil reicht aus, um Ansprüche gegen die Familie und gegen den Vermittler (fiktiver Arbeitgeber) geltend zu machen. Viele Anwaltskanzleien, Gewerkschaften und andere Organisationen werben im Internet, den BetreuerInnen bei Geltendmachung von Forderungen behilflich zu sein.

Eine nach wie vor sichere Lösung ist die Entsendung von Osteuropäischen Pflegekräften nach Deutschland. Durch das gültige A1-Formular, wird Sozialversicherungsschutz garantiert. Durch die Konstruktion des arbeitnehmerähnlichen zivilrechtlichen Vertrages wird der Arbeitsgerichtsweg in Polen ausgeschlossen und auch die effiziente Geltendmachung von Forderungen in Deutschland ist außerordentlich schwierig. Essentiell ist ordentliche Dokumentation und Entsendestrategie.“ – kommentiert das BAG-Urteil Tomasz Major, Managing Partner in der Kanzlei Brighton&Wood (Büros: Warschau, Krakau, Oppeln, Flugplatz Radzieje – ICAO: EPRD/Ostpreussen).

Die Kanzlei Brighton&Wood begleitet seit über 20 Jahren in rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen (A1) Angelegenheiten über 60 polnische Pflegeunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Zu Mandanten der Kanzlei Brighton/Wood zählen auch mehrere deutsche Pflegevermittler und deren polnische Niederlassungen sowie Partnerunternehmen.

Herr Major hat vor mehreren Jahren die heute führenden polnischen Pflegagenturen gegründet. Mit seinen innovativen Entsendekonstruktionen prägt er seit Jahren den deutsch-polnischen Pflegemarkt. Zu seinen ständigen Mandanten gehören derzeit die aktivsten Pflegeunternehmen auf dem Markt, darunter zahlreiche Unternehmen aus der TOP20-Liste.

Herr Major berät in Deutsch, Englisch, Französisch und in Polnisch. Kontakt: www.BrightonWood.com;

Mehr Informationen zum Thema „Entsendung von osteuropäischen Pflegekräften nach Deutschland“: www.PflegeInstitut.eu; Dienstleistungen des Instituts | PflegeInstitut.eu